Rede mit Herz - Ihre freie Rednerin Heike Koch-Barth

AGB - Damit wir uns gut verstehen!

Ihre Anbieterin und Vertragspartnerin:

Rede mit Herz

Heike Koch-Barth, Freie Rednerin (IHK)
Friedrich-Ebert-Str. 23 A
67240 Bobenheim-Roxheim
Mobil:    + 49 176 60020675

E-Mail:      willkommen@rede-mit-herz.de
Internet:    rede-mit-herz.de

1. Präambel:

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind eine Notwendigkeit und als Schutz beider Vertragspartner gedacht, um Missverständnisse zu vermeiden. Heike Koch-Barth, Rede mit Herz ist bemüht, die AGB fair für Auftraggeber und Auftragnehmer zu gestalten. Für Fragen stehe ich Ihnen gern persönlich zur Verfügung!

Ziel der Zusammenarbeit zwischen dem Kunden (im folgenden Auftraggeber genannt) und Heike Koch-Barth, Rede mit Herz, (Auftragnehmer) ist die Ausarbeitung einer freien Zeremonie (Freie Trauung, Kinderwillkommensfest oder Trauerfreier) und deren Durchführung. Zur Erreichung dieses Ziels stehen beide Parteien in einem gegenseitigen Vertrauensverhältnis.

2. Geltungsbereich:

    1. Heike Koch-Barth, Rede mit Herz, Friedrich-Ebert-Straße 23 a, 67240 Bobenheim-Roxheim bietet selbst gestaltete und kreative Reden rund um Hochzeiten, Kinderwillkommensfesten und Trauerfeiern an.
    2. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt, dies gilt auch für den Fall, dass Heike Koch-Barth diesen nicht ausdrücklich widersprochen haben.
    3. Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Vertragsbedingungen beinhalten, sowie besondere Zusicherungen und Abmachungen bedürfen der Textform gem. § 126b BGB.

3. Leistungsumfang:

    1. Alle Angebote von Heike Koch-Barth, Rede mit Herz sind freibleibend und unverbindlich.
    2. Der Leistungsumfang richtet sich nach den vereinbarten Leistungen entsprechend des gestellten Angebotes. Nachträglich zusätzlich in Auftrag gegebene Leistungen werden auch zusätzlich berechnet.
    3. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, erbringt Heike Koch-Barth ihre Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen auf der Grundlage der üblichen Güte und der rechtlichen sowie tatsächlichen Rahmenbedingungen des Auftrags; Heike Koch-Barth ist nicht zur Ausweitung des Leistungsspektrums auf Kundenanfrage bei unveränderter Entgelthöhe verpflichtet.
    4. Heike Koch-Barth verpflichtet sich, alles erdenklich Mögliche zu unternehmen, dass die freie Zeremonie zum vereinbarten Zeitpunkt stattfinden kann.
    5. Verträge mit externen Dienstleistern einschließlich der Zahlungsabwicklung kommen stets zwischen diesen und dem Auftraggeber direkt nach Maßgabe der jeweiligen externen Auftragsbedingungen zustande.
    6. Leistungen in Bezug auf die Künstlersozialkasse sowie GEMA-Pflichten in Bezug auf öffentliche Aufführungen werden vertragsgemäß nicht von Heike Koch-Barth übernommen.

4. Vertragsabschluss:

    1. Auf die Anfrage zur Ausarbeitung einer freien Trauung erstellt Heike Koch-Barth ein unverbindliches Angebot in schriftlicher Form – üblicherweise per E-Mail. Durch die mündliche oder schriftliche Annahme des Angebotes durch den Auftraggeber kommt der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und Heike Koch-Barth zustande.
    2. Änderungen des Vertrages können jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen schriftlich ergänzt werden.
    3. Nachträglich zusätzlich in Auftrag gegebene Leistungen werden auch zusätzlich berechnet.
    4. Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die Gültigkeit dieser AGB an.

5. Vertragsdauer:

Der Vertrag endet mit Erbringung der letzten Leistungen bzw. der Begleichung aller Rechnungen.

6. Honorar:

    1. Erteilt der Auftraggeber den Auftrag an Heike Koch-Barth, beginnt der Honoraranspruch. Alle Vergütungen verstehen sich exklusive der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. Bei Rechnungen an Auftraggeber außerhalb Deutschlands wird keine Umsatzsteuer berechnet und auf der Rechnung ausgewiesen.
    2. Bei freien Trauungen und Willkommensfeiern ist das Honorar in zwei Raten fällig. Die erste Rate ist nach dem ersten Gesprächstermin fällig. Die zweite Rate ist 10 Tage vor dem Zeremonietermin fällig.
    3. Der Termin für die Zeremonie ist erst nach Erhalt der vereinbarten Reservierungsgebühr von 300 Euro zzgl. MwSt. innerhalb von 7 Tagen auf dem angegebenen Konto endgültig reserviert. Andernfalls kann der Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten mit der Folge, dass die Reservierung hinfällig ist und keine Leistungspflicht mehr besteht. Die Terminreservierung ist dann für beide Seiten ohne weitere Folgen hinfällig.

7. Kosten & Reisekosten:

    1. Kosten, die durch die Besichtigung bzw. Fahrt zur Location am Tag der Zeremonie für Heike Koch-Barth entstehen, werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Für Fahrtkosten mit dem Pkw werden 0,30 € pro gefahrenen Kilometer berechnet. Übernachtungskosten sowie Kosten für Sonderfahrten mit Zug, Flugzeug, Bahn, Fähre etc. werden zu 100 % dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
    2. Der Anspruch auf Vergütung sämtlicher Kosten und Reisekosten entfällt auch dann nicht, wenn die Zeremonie nicht fristgerecht oder gar nicht stattfindet. Vorausgesetzt, Heike Koch-Barth hat die Gründe für den Ausfall der Veranstaltung nicht zu verantworten.
    3. Veranstaltungsbedingte Kosten, wie GEMA, übernimmt der Auftraggeber.
    4. Bei einer Beauftragung von externen Dienstleistern sind die jeweiligen Zahlungsbedingungen zu beachten.
    5. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Zusätzlich werden Mahngebühren in Höhe von 15,00€ fällig.

8. Nichtzahlung:

Sollten die vereinbarten Zahlungen durch den Auftraggeber nicht, unvollständig oder nicht fristgerecht eingehen, kann der Auftragnehmer fristlos vom Vertrag zurücktreten. Die bis dahin geleisteten Zahlungen werden nicht zurückerstattet.

9. Rücktritts- und Kündigungsrecht des Auftraggebers:

Der Auftraggeber kann von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen. Der Rücktritt hat in schriftlicher Form zu erfolgen (per Post, E-Mail). Im Falle eines Rücktritts kann Heike Koch-Barth Ausfallkosten berechnen, wie folgt:

    1. Bei einem Rücktritt nach Buchung und Sicherung des Veranstaltungstermins vor dem Traugespräch bis maximal 4 Monate vor dem vereinbarten Termin der Hochzeit wird die Reservierungsgebühr in voller Höhe einbehalten.
    2. Bei Rücktritt nach dem ausführlichen Vorbereitungsgespräch, aber noch vor dem Erstellen der Rede, maximal bis 60 Tage vor dem vereinbarten Zeremonie-Termin: 50 % des vereinbarten Komplettpreises
    3. Bei Rücktritt nach dem Erstellen der Rede (auch erster Entwurf), bis maximal 30 Tage vor dem vereinbarten Zeremonie-Termin: 90 % des vereinbarten Komplettpreises.
    4. Bei Rücktritt innerhalb weniger als 30 Tage vor dem vereinbarten Zeremonie-Termin wird der volle Preis fällig (ausgenommen der Anfahrtskosten zum Trauungsort), zzgl. ggfs. bereits erbrachter zusätzlicher  Leistungen und Spesen.
    5. Bei einem Rücktritt nach der Erstellung der Rede, erhält der Auftraggeber auf Wunsch die Rede per E-Mail.
    6. Eine Auflösung des Vertrages im gegenseitigen Einvernehmen ist zu jeder Zeit möglich.

10. Nichterbringung der Leistung:

Kann Heike Koch-Barth in Folge von Krankheit, Unfall, Tod oder anderen wichtigen Gründen (z.B. Todesfall in der Familie, etc.) die Vertragsleistung nicht erbringen, gelten folgende Regelungen:

    1. Fällt Heike Koch-Barth, vor Erstellen der Rede aus, so wird die bereits geleistete Reservierungsgebühr selbstverständlich umgehend erstattet.
    2. Liegt bereits ein fertig gestelltes Redemanuskript vor, kann dieses beispielsweise durch einen anderen (selbstbesorgten) Redner vorgetragen werden, werden hierfür 70 % des vertraglich vereinbarten Honorars (ohne Anfahrtskosten und ggf. Spesen) berechnet.
    3. Heike Koch-Barth wird immer versuchen, einen Ersatzredner / eine Ersatzrednerin zu stellen, was durch die Zusammenarbeit mit einer großen Agentur auch in der Regel möglich sein sollte – dies jedoch ohne Garantie und Anerkennung einer Rechtspflicht.
    4. Wenn Heike Koch-Barth einen Ersatzredner stellen kann, der vom Auftraggeber akzeptiert wird, und diesem eine bereits fertig gestellte Rede zur Verfügung gestellt wird, behalten alle vertraglichen Regelungen ihre Gültigkeit und Heike Koch-Barth wird eine entsprechende Vergütung des Ersatzredners weiterleiten.

11. Bedingungen für die Durchführung der Zeremonie:

    1. Für einen reibungslosen Ablauf wird Heike Koch-Barth während der Zeremonie vor Regen und frontaler Sonneneinstrahlung geschützt sein. Andernfalls kann sie die Durchführung der Zeremonie verweigern bzw. ein reibungsloser Ablauf kann nicht gewährleistet werden.
    2. Auch die Technik muss ebenfalls entsprechend vor Witterungseinflüssen geschützt werden (Spritzwasser, Regen, Staub, direkte Sonneneinstrahlung etc.).
    3. Bei unzureichenden Betriebsbedingungen kann der Auftragnehmer den Auftritt verweigern. Eine Rückerstattung des Honorars steht dem Auftraggeber in diesem Falle nicht zu. Für Schäden, die durch unzureichende Aufbau- und Betriebsbedingungen entstehen, haftet der Auftraggeber..

12. Haftung:

    1. Heike Koch-Barth verpflichtet sich, den Auftrag sorgfältig auszuführen. Bei sämtlichen Aufträgen besteht Gestaltungsfreiheit hinsichtlich Sprache, Text und Stil.
    2. Heike Koch-Barth haftet für Schadenersatzansprüche nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen.
    3. Heike Koch-Barth haftet insbesondere nicht für Vermögens- und Folgeschäden sowie entgangenen Gewinn und nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unklare, falsche oder unvollständige Auftragserteilung oder Fehler bzw. missverständliche oder gar falsche Angaben beim Vorgespräch zur Auftragserteilung entstehen.
    4. Unabhängig vom Rechtsgrund wird die Haftung gegenseitig auf die Höhe des nach dem Vertragsverhältnis geschuldeten Geldbetrages beschränkt. Dies bezieht sich sowohl auf eventuelle Mängel als auch auf Nichterfüllung des Vertrags.

13. Urheberrecht:

    1. Jeder erteilte Auftrag ist ein Urheberwerksvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werksleistungen gerichtet ist. Das Urheberrecht bleibt bei Heike Koch-Barth. Vorschläge des Auftraggebers begründen kein Miturheberrecht.
    2. Alle Texte und Konzepte unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
    3. Von Heike Koch-Barth verfasste Texte und Konzepte dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung weder im Original noch in der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt Heike Koch-Barth, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.
    4. Heike Koch-Barth überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Alle Ideen, Texte und Konzepte sind grundsätzlich nur für den Auftraggeber lizenziert. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
    5. Texte dürfen nur zum eigenen Gebrauch vervielfältigt werden. Zweckfremder Einsatz von Ideen, Konzepten und Texten ist ohne Zustimmung untersagt. Ideen, Konzepte und Texte dürfen nicht für andere als die vereinbarten Nutzungsarten eingesetzt werden. Wünscht der Auftraggeber weitergehende Nutzungsrechte, insbesondere das Recht der schriftlichen oder elektronischen Vervielfältigung, so sind diese mit dem Auftraggeber schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu honorieren.
    6. Heike Koch-Barth ist von sämtlichen Veröffentlichungen ihrer Inhalte zu informieren. Die veröffentlichten Inhalte sind gemäß § 13 UrhG mit dem Urhebervermerk zu versehen. Unterbleibt der Urhebervermerk, so hat Heike Koch-Barth Anspruch auf Schadensersatz in Form eines Zuschlags von 100% zum Nutzungshonorar zuzüglich anfallender Verwaltungskosten. Mögliche weitere Schadensersatzansprüche bleiben davon unberührt. Abweichende Verfahren bedürfen der Einwilligung von Heike Koch-Barth.
    7. Jede Nutzung für Werbezwecke ist ohne schriftliche Genehmigung durch Heike Koch-Barth untersagt.
    8. Die Zustimmung von Heike Koch-Barth zur Übertragung von Nutzungsrechten ist auch dann nicht entbehrlich, wenn die Übertragung im Rahmen der Gesamtveräußerung eines Unternehmens oder der Veräußerung von Teilen eines Unternehmens erfolgte (§ 34 Absatz 3 UrhG).

14. Bildrechte:

    1. Stellt der Kunde Heike Koch-Barth im Nachgang zur Zeremonie Fotos und/oder Ton- und Videoaufnahmen zur Verfügung willigt er ein, dass diese Fotos und/oder Ton- und Videoaufnahmen, auf der Website und den Social Media Accounts (Facebook & Instagram) von Rede mit Herz veröffentlicht werden können.
    2. Der Kunde erhält für die Veröffentlichung kein Entgelt.
    3. Die Zustimmung ist unbefristet erteilt. Sie kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes schriftlich via E-Mail an widerrufen werden.
    4. Heike Koch-Barth haftet nicht dafür, dass Dritte ohne Wissen von Heike Koch-Barth und damit unerlaubt den Inhalt der genannten Website für weitere Zwecke nutzen, so insbesondere auch durch das Herunterladen und/oder Kopieren von Fotos. Heike Koch-Barth sichert jedoch zu, alle zumutbaren Maßnahmen gegen ein solches unerlaubtes Handeln zu unternehmen, insbesondere verpflichtet sich Heike Koch-Barth dazu, alle durch ein solches Vorgehen Betroffene, unverzüglich davon zu unterrichten.
    5. Heike Koch-Barth sichert zu, dass ohne Zustimmung des Kunden Rechte an den in das Internet eingestellten Fotos nicht an Dritte veräußert, abgetreten usw. werden.
    6. Diese Zustimmung gilt auch für den Fall, dass Heike Koch-Barth in einer anderen Rechtsform [z. B. als GmbH, AG, e.V.] tätig wird.

15. Vertraulichkeit/Datenschutz:

    1. Alle der Heike Koch-Barth anvertrauten persönlichen (mündlich und schriftlich mitgeteilten) Daten werden vertraulich behandelt und unterliegen den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Dies bezieht sich sowohl auf die Person des Kunden als auch auf Informationen, die durch den Auftrag bekannt werden. Diese Vertraulichkeitsverpflichtung hat auch über den Zeitraum der Bearbeitung hinaus auf unbestimmte Zeit Bestand.
    2. Heike Koch-Barth verpflichtet sich zum verantwortungsvollen Umgang mit persönlichen Daten von Auftraggebern und Geschäftspartnern. Daten des Auftraggebers werden nicht an Dritte weitergegeben oder ohne sein Einverständnis  veröffentlicht (z. B. Auflistung in einer Kunden-Referenzliste).
    3. Aufgrund der elektronischen Übermittlung von Texten und Daten sowie E-Mail-Kommunikation zwischen dem Kunden und Heike Koch-Barth kann ein absoluter Schutz vertraulicher Daten nicht gewährleistet werden. Es ist nie ganz auszuschließen, dass Dritte unbefugt auf elektronischem Weg Zugriff auf die übermittelten Informationen nehmen. Für die Sicherheit für auf elektronischem Weg übertragene Daten trägt der Auftraggeber vollumfänglich die Verantwortung. Heike Koch-Barth übernimmt dafür keine Haftung.
    4. Die vollständigen Datenschutzbestimmungen von Rede mit Herz finden Sie online unter www.rede-mit-herz.de/datenschutz

16. Salvatorische Klausel:

    1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
    2. Gerichtsstand:
      Für sämtliche Rechtsgeschäfte oder andere rechtliche Beziehungen gilt deutsches Recht. Im Geschäftsverkehr mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts und mit natürlichen Personen wird als Gerichtsstand Frankenthal für alle Rechtsstreitigkeiten über diese AGB vereinbart.